Wir erstellen auf Grundlage eigener Erhebungen und vorhandener Daten
artenschutzrechtliche Fachbeiträge u. a. zu Landschaftspflegerischen
Begleitplänen.
Artenschutzrechtliche Fachbeiträge sind notwendig für die europarechtlich unter Schutz gestellten Arten nach FFH-Richtlinie (Anhang IV-Arten) und nach Vogelschutz-Richtlinie und die nach der BArtschVO besonders und streng geschützten Arten. Hierbei erfolgen detaillierte Angaben zu Schutzstatus, Gefährdungspotenzial,
Erheblichkeiten des Eingriffs und artbezogenene Wirkungsprognosen.